19. Juli 2016
Aktualisiert: 27. Sept. 2019
Mit Wirkung zum 4. Oktober 2016 werden in der Ukraine umfangreiche Änderungen im Bereich des Vollstreckungsrechtes in Kraft treten. Ein Novum ist dabei die Zulassung privatwirtschaftlicher organisierter Gerichtsvollzieher. Das Gesetz regelt unter anderem auch die Details des Zulassungsverfahren und der Qualitätssicherung für privatwirtschaftlich organisierte Gerichtsvollzieher. Des Weiteren wird das gesamte Vollstreckungsverfahren auf elektronische Erfassung umgestellt, was eine Verbesserung der Verfahrenssicherheit und Verfahrensbeschleunigung dienen soll. Wir rechnen insgesamt nach Etablierung des Systems mit einer positiven Auswirkung im Hinblick auf Qualität und Dauer von Vollstreckungsverfahren.