13. Apr. 2017

EAWU: Belarus unterzeichnet Zollkodex

Aktualisiert: 27. Sept. 2019

Nach einem Bericht der staatlichen Nachrichtenagentur Belta hat der weißrussische Präsident den EAWU-Zollkodex ratifiziert. Damit sind nunmehr die Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Zollkodex zum 1. Juli 2017 erfüllt.

Mit Inkrafttreten ergeben sich insbesondere einige grundlegende Änderungen im Zollverfahren, u.A. die Einführung des "One-Stop-Shop"-Prinzips und der Vorrang des elektronischen Zollverfahrens.

Das Abkommen dient im Wesentlichen der Erleichterung es Warenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäisch-Asiatischen Wirtschaftsunion Armenien, Belarus, Kasachstan. Kirgisistan und der Russischen Föderation.

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