1. März 2022

Russland - Devisenbeschränkungen

Joerg Gulden

joerg.gulden@rsp-i.com

Die Russische Nationalbank hat eine Q&A zum Präsidialerlass Nr. 79 vom 28.2.2022, der erste Gegensanktionen zum Inhalt hat, veröffentlicht.

Die Erläuterungen beziehen sich auf die Maßnahmen, die Beschränkungen des Zahlungsverkehrs mit dem Ausland beinhalten.

Im Einzelnen werden folgende Erläuterungen gegeben:

Aufgrund der einerseits weitgefassten Gültigkeit der Beschränkungen und der andererseits sehr eng gefassten Liste von Einzelmaßnahmen lässt sich ableiten, dass es sich hierbei in erster Linie um Stützungsmaßnahmen für den Rubel handelt. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass zukünftig weitere Maßnahmen folgen werden, die sich dann differenziert gegen in Russland ansässige Unternehmen richten, die von Gebietsangehörigen bestimmter ausländischer Staaten kontrolliert werden. Es biete sich daher an, vorbeugende Maßnahmen zu treffen, die für diesen Fall - aber auch für den Fall einer Ausweitungen der Beschränkungen im SWIFT-Zahlungsverkehr - weiterhin den Zahlungsverkehr russischer Tochtergesellschaften ermöglichen.

#Russia #Legal

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