29. Nov. 2022
Sergej Suchanow
Das am 09.03.2022 verhängte Ausfuhrverbot für bestimmte Waren in unfreundliche Staaten wurde bis einschließlich 31. Dezember 2023 verlängert.
Gemäß Regierungsverordnung gilt diese Verlängerung um ein Jahr für:
das Ausfuhrverbot bestimmter Waren und Ausrüstungen aus Russland und das genehmigungspflichtige Ausfuhrverfahren;
das genehmigungspflichtige Ausfuhrverfahren bestimmter Waren aus Russland in die EAWU;
das Ausfuhrverbot für bestimmte Holzarten sowie für Abfälle und Schrott aus Stahl, Wolfram und keramischem Metall aus Russland in unfreundliche Staaten.