1. Feb. 2023

Russland - Nutzung ausländischer Software

Patrick Pohlit

patrick.pohlit@rsp-i.com

Die Regierung bereitet einen Gesetzesentwurf vor, gemäß dem russische Nutzer ausländischer Software diese weiterhin nutzen können, auch wenn deren Rechteinhaber den russischen Markt verlassen haben. Es sollen mehrere Mechanismen entwickelt werden, um die Haftung für die rechtswidrige Nutzung dieser Software zu umgehen.

Bereits im August 2022 wurde der Gesetzesentwurf Nr. 184016-8 über die Zwangslizenzierung von den Urheber- und Leistungsschutzrechten der Staatsduma zur Erörterung vorgelegt. Dieser Gesetzentwurf wurde jedoch wegen Mängel abgelehnt. Ein großer Teil der Nutzer, von Software, Urheberrechte und Lizenzen von ausländischen Unternehmen aus unfreundlichen Staaten, die den russischen Markt verlassen haben, ist derzeit nicht berechtigt, diese Produkte weiter zu nutzen bzw. diese Nutzungsrechte zu verlängern. Durch die Fortsetzung der Nutzung der Software verletzen die Nutzer Urheberrechte und werden automatisch zu "Software-Piraten", was grundsätzlich auch nach russischem Recht eine verwaltungs- und strafrechtliche Haftung nach sich ziehen kann.

Die Regierung entwickelt derzeit zwei Mechanismen der Zwangslizenzierung von Urheber- und Leistungsschutzrechten für Nutzer, die bereits Rechte erworben haben, und für Nutzer, die lediglich Nutzungsrechte erwerben wollen, die in Russland jedoch nicht verfügbar sind.

Der erste Mechanismus besteht darin, dass der Nutzer bei einem russischen Gericht die Genehmigung beantragt, die Software ohne Lizenz weiter nutzen zu können, weil der Rechteinhaber Russland verlassen hat.

Der zweite Mechanismus besteht darin, dass der russische Nutzer bei einem russischen Gericht einen Antrag stellt, in dem er begründet, warum die Nutzung der ausländischen Software notwendig ist. Das Gericht kann die Genehmigung zur Nutzung der ausländischen Software ohne Zustimmung des Rechteinhabers erteilen. In diesem Fall müsste der russische Nutzer ein Konto vom Typ „O“ auf den Namen des Rechteinhabers eröffnen und das Geld für die Nutzung der Software auf dieses Konto überweisen. Die Gelder auf dem Konto von Typ „O“ werden so lange aufbewahrt, bis sie vom Rechtsinhaber angefordert werden.

Internationalen Abkommen über Verfahren dieser Art bei Urheber- und Leistungsschutzrechten gibt es in der Weltpraxis bisher nicht, so dass dieser Gesetzentwurf als Präzedenzfall zu betrachten ist

#Russia #Legal

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