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Russland - Nachweispflichten für Auslandszahlungen

  • Patrick Pohlit
  • 24 авг. 2021 г.
  • 1 мин. чтения

Patrick Pohlit


Das MinFin hat die Dokumentenliste erweitert, die zum Nachweis der tatsächlichen Verfügungsberechtigung bei Auslandszahlungen dient. So reicht nunmehr auch ein vom Geschäftsführer des empfangenden ausländischen Unternehmens unterzeichnetes Schreiben aus, welches dieses als wirtschaftlichen Berechtigten ausweist.


Das russische Finanzministerium (MinFin ) hat ein Schreiben vom 22. Juni 2021, Nr. 03-08-05/4901, veröffentlicht, in dem die Liste der Dokumente, welche die tatsächliche Verfügungsberechtigung (Recht auf das Einkommen) nachweisen, konkretisiert und erweitert wird.

Derzeit enthält Artikel 312 des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation keine konkrete Liste von Dokumenten, die den wirtschaftlich Berechtigten des Einkommens nachweisen. Das Finanzministerium hat jedoch klargestellt, dass ein Bestätigungsschreiben eines ausländischen Unternehmens, das von seinem Geschäftsführer unterzeichnet ist, vorgelegt werden kann, um das tatsächliche Bezugsrecht auf das Einkommen zu bestätigen.


Ergänzend wäre auf das Schreiben des Föderalen Steuerdienstes Russlands (FNS) vom 20.02.2021 N SCHJU-4-13/2243@ hinzuweisen, welches ausführliche Erläuterungen zur Bestätigung des Wohnsitzes des wirtschaftlichen Berechtigten enthält. Darüber hinaus hat der Föderale Steuerdienst in diesem Schreiben häufige Ablehnungsfälle durch die Steuerbehörden beschrieben, um ein einheitliches Vorgehen bei der Ermittlung der Dokumentations- und Nachweisgrundlagen zu entwickeln.


 
 
 
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