Sergej Suchanow
Am 1. Januar 2022 tritt die siebte Fassung der Warennomenklatur des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung von Waren (kurz „HS-Nomenklatur“) in Kraft, welche die internationale Grundlage für die einheitliche Warennomenklatur der Außenwirtschaftstätigkeiten der Eurasischen Wirtschaftsunion bildet.
Die Neufassung der HS-Nomenklatur ist ein Ergebnis des Fünfjahreszyklus einer umfassenden Überarbeitung, die von der Weltzollorganisation (WZO) kontinuierlich durchgeführt wird. Laut der Weltzollorganisation beinhaltet die Neuausgabe der Nomenklatur des Harmonisierten Systems mehr als 350 Novellen. Zentrale Faktoren, auf die sich die Aktualisierungen auswirken, sind Umwelt- und Sozialfragen sowie Veränderungen des internationalen Handels.
Die Eurasische Wirtschaftskommission hat in den Jahren 2020/2021 aktiv daran gearbeitet, die Warennomenklatur des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung der Waren und den Einheitlichen Zolltarif der Eurasischen Wirtschaftsunion mit dem internationalen Standard in Übereinstimmun zu bringen.
Die Neufassung des Einheitlichen Zolltarifs, welche ab dem 1. Januar 2022 in Kraft tritt, bringt keine Veränderung der Einfuhrzollsätze mit sich (Schreiben der Eurasischen Wirtschaftskommission vom 14. September 2021).
Die Warennomenklatur des Harmonisierten Systems dient der Bezeichnung und Codierung von Waren sowie zur Klassifizierung von Waren für die Anwendung von Zolltarifregelungen, Ausfuhrgebühren, Verboten und Beschränkungen, Maßnahmen zum Schutz des Inlandsmarkts und zur Führung von Zollstatistiken. Darüber hinaus kann die Nomenklatur des Harmonisierten Systems für Zwecke der Besteuerung von Waren und andere Zwecke verwendet werden, die von den internationalen Verträgen und Rechtsakten, die das Recht der Eurasischen Wirtschaftsunion bilden, und (oder) von den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten vorgesehen sind.