Sergej Suchanow
Ab dem 8.Mai 2022 sind die Einfuhrzölle für bestimmte Waren auf null gesetzt worden. Das Präsidium der Eurasischen Wirtschaftskommission hat die entsprechende Verordnung Nr. 66 am 19. April 2022 erlassen.
Die Liste enthält 171 Warenpositionen. Dies sind insbesondere Kichererbsen, bestimmte Bohnensorten, Linsen, feuerfester Ton, Kreide, Kalkstein, Feldspat, Leuzit, Nephelin, Montageschaum in Flaschen, Haarspray, Mittel zur Behandlung von Textilien, Leder und Pelzen, Wachse, Schuh- oder Ledercremes, Stärke, Entwicklungsmittel, Fixierungsmittel, Esterharze, Reifen und Reifendecken, Papier, Pappe, Dekalkierpapier, Schrauben und Muttern, Triebwerke für Zivilflugzeuge.
Die Null-Zölle gelten bis einschließlich 30. September 2022.
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