top of page

Russland - Neuer Präsidentenerlass für Wertpapierhandel

  • Patrick Pohlit
  • 15 мар. 2023 г.
  • 1 мин. чтения

Patrick Pohlit


Präsidentenerlass №138 vom 03.03.2023 regelt nunmehr das Verfahren für Geschäfte mit Wertpapieren (Aktien, Anleihen, öffentliche Anleihen, Anteile), die nach dem 1. März 2022 von Personen aus „unfreundlichen Staaten“ erworben oder einem Konto bei einer russischen Verwahrstelle gutgeschrieben worden sind.


Für die oben aufgeführten Wertpapiertransaktionen bedürfen Kredit- und Finanzinstitute der Genehmigung der Zentralbank der Russischen Föderation (RZB) alle anderen antragstellenden Personen (juristische und natürliche Personen) die der Regierungskommission für die Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation. Der Direktorenrat der RZB kann die Höchstzahl und den Umfang solcher Transaktionen festlegen. Der Erlass sieht Ausnahmen vor, d.h. Geschäfte, die nicht darunter fallen.


 
 
 
bottom of page