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Russland - Steueragent und Registrierungspflicht

Patrick Pohlit


Laut einem neuen Gesetzentwurf wird der Begriff der Arbeitseinkünfte aus russischen Quellen erweitert. In diesem Zusammenhang sollen ausländische Arbeitgeber verpflichtet werden, sich steuerlich zu registrieren und als Steueragenten Lohnsteuer für in Russland ausgeübte Tätigkeiten einzubehalten und abzuführen.


Ausländische juristische Personen erhalten somit die Funktion von Lohnsteueragenten für Arbeitseinkünfte, welche an natürliche Personen ausgezahlt werden, die in Russland Arbeiten und Dienstleistungen, auch im IT-Bereich, über das Internet erbringen. Um die Abführung der Lohnsteuer zu gewährleisten, müssen sich die ausländischen Arbeitgeber in Russland steuerlich registrieren.


Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf auch eine Reihe weiterer Änderungen vor, unter anderem:


- wird die 50%-Beschränkung für den Verlustabzug aus früheren Steuerzeiträumen in der laufenden Steuerperiode bis 2030 verlängert;

- wird die Haftung für den Steueragenten verschärft, wenn er es unterlässt, der Steuerbehörde eine Steuerberechnung über die Höhe der an ausländische Unternehmen gezahlten Einkünfte und die einbehaltenen Steuern fristgemäß vorzulegen

- Einkünfte in Form von Vergütungen für Fernarbeitskräfte, die von einer russischen Gesellschaft gezahlt werden, werden als Einkünfte aus Quellen in der Russischen Föderation betrachtet. Für sie wird ein persönlicher Einkommensteuersatz von 13/15 % festgelegt, der auch für steuerliche Residenten gilt.

Die Änderungen in Artikel 208 des Steuerkodex sollen am 01. Januar 2024 in Kraft treten.


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