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Russland -Kreditferien für KMU: Branchenliste

Zurab Tsereteli


Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dürfen sogenannte Kreditferien beantragen, wenn sie ihre Tätigkeit in bestimmten Branchen ausüben. Die Liste umfasst mehr als 70 OKVED-Codes (Tätigkeitsarten). Darüber hinaus wurden Anti-Krisen-Programme für eine Kreditvergabe an KMU zu Vorzugsbedingungen erarbeitet.

Unter bestimmten Voraussetzungen können KMU Kreditferien erhalten, d.h. sie können einen Zahlungsaufschub für die Bedienung von Darlehens- und Kreditverträgen beantragen, die vor dem 1. März 2022 abgeschlossen worden sind. Die Beantragung kann seit dem 1. März und bis zum 30. September 2022 erfolgen. Der Zahlungsaufschub darf sechs Monate nicht überschreiten.


KMU sind berechtigt, einen Zahlungsaufschub zu beantragen, wenn sie ihre Tätigkeiten in bestimmten Branchen ausüben. Darüber hinaus haben diejenigen Kredit- und Darlehensnehmer einen Anspruch auf Zahlungsaufschub, die bereits vor dem 30. September 2020 im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus Kreditferien beantragt hatten.


Das sind folgende Branchen:

- Gemeinschaftsverpflegung (Restaurants, Kantinen usw.);

- IT;

- Großhandel und Einzelhandel;

- Produktion;

- Erbringung von Dienstleistungen.





Die Verordnung trat am 11.03.2022 in Kraft.


Darüber hinaus hat die Regierung die Gewährung von Subventionen aus dem Föderalen Haushalt an russische Kreditinstitute angeordnet. Die Subventionen sollen dazu verwendet werden, um KMU die angefallenen Bankgebühren zu erstatten, wenn natürliche Personen Geldbeträge zugunsten von KMU überweisen, um Waren (Arbeiten, Dienstleistungen) im Schnellzahlungsdienst des Zahlungssystems der russischen Zentralbank zu bezahlen.


KMU werden auch bei der Beschaffung zinsgünstiger Darlehen unterstützt. Für diesen Zweck werden ebenfalls zusätzliche Haushaltsmittel bereitgestellt.

Die russische Zentralbank hat zusammen mit der russischen Regierung entsprechende Anti-Krisen-Programme der Vorzugskreditierung erarbeitet, die KMU folgende Begünstigungen gewähren:

- Betriebsmittelkredite mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr (zur Refinanzierung früherer Kredite) zu einem Zinssatz von höchstens 15 % p.a. für kleine Unternehmen und von höchstens 13,5 % p.a. für mittlere Unternehmen. Das Programm läuft bis zum 30. Dezember 2022;


- Investitionskredite mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren zu einem Zinssatz von höchstens 15 % p.a. für kleine Unternehmen und von höchstens 13,5 % p.a. für mittlere Unternehmen.

Ein breiter Kreis von Banken soll an der Umsetzung dieser Programme beteiligt werden.

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