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Russland - RZB-Erläuterungen zu Einlagebeschränkungen

22. Juli
1 Min. Lesezeit

Patrick Pohlit


Die Zentralbank der Russischen Föderation hat am 14. Juli 2026 offizielle Erläuterungen zur Anwendung des Präsidialerlasses Nr. 377 vom 1. Juni 2026 veröffentlicht, mit dem Beschränkungen für Auszahlungen auf Bankeinlagen von „unfreundlichen“ Residenten eingeführt wurden.


Die wichtigste Nachricht ist die Klarstellung, dass die Gesamthöhe der Verbindlichkeiten der Bank bei der Anwendung des Erlasses für jeden Einleger einzeln und nicht insgesamt für alle Gläubiger der Bank zu ermitteln ist.

Die Erläuterungen bestätigen, dass die durch den Erlass festgelegte Sonderregelung nur zum Zeitpunkt der Rückzahlung des Einlagebetrags oder der Auszahlung von Zinsen auf Einlagen in Höhe von mehr als 10 Millionen Rubel pro Monat gilt. Somit ist die neue Regelung nicht auf Einlagen in Höhe von weniger als 10 Millionen Rubel anwendbar.


Darüber hinaus hat die Zentralbank darauf hingewiesen, dass laufende Einlagen nicht automatisch auf Konten des Typs „C” übertragen werden, auch nicht bei Verlängerung des Einlagenvertrags. Es ist jedoch nicht erlaubt, die Einholung einer Genehmigung der Regierungskommission durch die Überweisung von Geldern von der Einlage auf ein Girokonto zu umgehen.


 
 
 

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