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Russland - Steuerliches Monitoring für SWZ

5. Aug.
1 Min. Lesezeit

Patrick Pohlit


Der Staatsduma wurde ein Gesetzespaket vorgelegt, welches die obligatorische Umstellung großer Unternehmen, die Residenten der Sonderwirtschaftszonen sind, auf steuerliches Monitoring vorsieht.


Gemäß den Gesetzentwürfen (Nr. 1304597-8 und Nr. 1304587-8) wird für den Übergang zum steuerlichen Monitoring eine Frist von zwei Jahren ab der Unterzeichnung der Vereinbarung über die Ausübung der Geschäftstätigkeit mit der Exekutivbehörde oder der Verwaltungsgesellschaft der Sonderwirtschaftszone festgelegt.


Wichtig ist zu erwähnen, dass der Gesetzentwurf kleine und mittlere Unternehmen ausdrücklich von der neuen Regelung ausnimmt, um einen übermäßigen administrativen Aufwand für diesen Sektor zu vermeiden.


Als vorgeschlagenes Datum für das Inkrafttreten des Gesetzes wird der 1. März 2027 genannt. Dabei wird im Gesetzentwurf nicht näher ausgeführt, ob er nur für neue SWZ-Residenten gelten wird und ob für bestehende Residenten Übergangsbestimmungen vorgesehen sind.


Sollte ein Unternehmen den Übergang zum steuerlichen Monitoring ablehnen oder sollte die Steuerbehörde eine vorzeitige Beendigung des Monitorings beschließen, wird die Vereinbarung über die Ausübung der Geschäftstätigkeit mit dem Residenten gekündigt.




 
 
 

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