Russland - Verschärfte Regeln bei Datenübermittlung
Sergej Suchanow
Die aktuellen Änderungen zielen darauf ab, den Schutz personenbezogener Daten bei der Übermittlung ins Ausland zu stärken. Zu diesem Zweck wurden die Kriterien für die Aufnahme von Ländern in die Liste der Staaten mit angemessenem Datenschutz präzisiert. Bestandteil der behördlichen Prüfung, in welche Länder personenbezogene Daten russischer Bürger übermittelt werden dürfen, ist daher künftig, ob diese Länder zum einen über Datenschutzgesetze verfügen und ob diese zum anderen aber auch wirksam durchgesetzt werden.
Diese Änderungen ermöglichen ein wirksameres Vorgehen gegen Cyberbedrohungen durch Verhinderung der Übermittlung von Daten in Länder ohne ausreichende Sicherheitsvorkehrungen.
Das Gesetz tritt zum Datum seiner Veröffentlichung in Kraft, mit Ausnahme einiger Bestimmungen, die erst ab dem 1. September 2027 wirksam werden.




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