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Russland - Beschränkungen beim Anteils-Rückkauf

19. Aug.
1 Min. Lesezeit

Patrick Pohlit


Das Gesetz führt praktisch einen Mechanismus zur gerichtlichen Aufhebung einer vom ausländischen Verkäufer geschlossenen Optionsvereinbarung ein, und zwar in folgenden Fällen: 1) wenn der ausländische Investor nach dem 22. Februar 2022 eine der im Gesetz genannten Handlungen begangen hat, darunter öffentliche Erklärungen zur Unterstützung antirussischer Sanktionen oder zum Rückzug des Unternehmens vom russischen Markt, die Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen infolge der Umsetzung antirussischer Sanktionen, die Diskreditierung der russischen Streitkräfte oder die Finanzierung von Terrorismus und extremistischen Aktivitäten, sowie 2) wenn die Optionsvereinbarung bei einem Rückkauf eine Abweichung von mehr als 25 % vom Marktpreis der Anteile vorsieht.


Der Antrag kann von einem russischen Erwerber des Unternehmens oder von dem für die Haupttätigkeit des Unternehmens zuständigen Ministerium bei Gericht gestellt werden; für die Antragstellung ist ein entsprechendes Gutachten der Regierungskommission erforderlich, aus dem hervorgeht, dass der tatsächliche Sachverhalt den Anforderungen des neuen Gesetzes entspricht. Dabei kann der Antrag auf Aufhebung der Option unabhängig davon gestellt werden, ob der ausländische Investor die Ausübung seines Rechts geltend gemacht hat oder nicht.


Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes hat ein ausländischer Investor Anspruch auf Entschädigung für den Verlust des Rückkaufrechts an Anteilen; die Entscheidung über die Auszahlung und deren Höhe trifft jedoch das Gericht.


 
 
 

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