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Russland - Vorsteuer bei späterer Zahlung durch Agenten

19. Aug.
1 Min. Lesezeit

Patrick Pohlit


In einem Schreiben vom 24.06.2026 Nr. 03-07-08/53653 bestätigte das Finanzministerium eine bereits zuvor vertretene Position, wonach bei der Berechnung der Umsatzsteuer durch den Steueragenten im Jahr 2025 für Dienstleistungen, die von einem ausländischen Unternehmen im Jahr 2022 erbracht wurden, der Vorsteuerabzug in dem Quartal erfolgt, in dem die Steuer berechnet wurde, also im Quartal der Bezahlung.


 
 
 

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