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Russland - Berufliches Passwort gehört dem Arbeitgeber

16. Sept.
1 Min. Lesezeit

Zurab Tsereteli


Sachverhalt


Ein Mitarbeiter wurde per E-Mail aufgefordert, das Passwort für seinen dienstlichen Computer zur Verfügung zu stellen. Der Rechner sollte für betriebliche Zwecke von anderen Mitarbeitern genutzt werden. Zu diesem Zeitpunkt befand sich der Mitarbeiter im Krankenstand. Er hielt die Aufforderung des Arbeitgebers für rechtswidrig und klagte dagegen.


Entscheidungen


Die Gerichte aller Instanzen kamen zum Ergebnis, dass die Aufforderung der Arbeitgeber zur Herausgabe des Passworts rechtmäßig war. Der Computer war dem Mitarbeiter ausschließlich zur Erfüllung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten zur Verfügung gestellt worden. Er durfte darauf keine personenbezogenen Daten speichern und es handelte sich nicht um dessen persönliches Eigentum, sondern der Computerstand im Eigentum des Unternehmens. Zudem hatte der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern empfohlen, keine Passwörter für die Arbeitscomputer einzurichten. Die Sperrung des Zugangs zum Computer beeinträchtigte das Recht des Arbeitgebers, über sein Eigentum zu verfügen.


Die Tatsache, dass die Aufforderung während des Krankenstands des Mitarbeiters erfolgte, macht sie nicht rechtswidrig.


 
 
 

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