top of page

Russland - Weitere Änderungen des SteuerGB RF

29. Sept.
1 Min. Lesezeit

Patrick Pohlit


Der Schwerpunkt der Änderungen liegt auf Privatpersonen: Es wird vorgeschlagen, die sogenannten „passiven“ Einkünfte in die Hauptsteuerbemessungsgrundlage zu übertragen und auf diese nicht die derzeitigen Steuersätze von 13 % bis 15 %, sondern den allgemeinen progressiven Steuertarif von 13 % bis 22 % anzuwenden. Der Steuersatz könnte sich für Dividenden, Zinsen auf Bankeinlagen, Erträge aus Wertpapiergeschäften sowie aus dem Verkauf von Vermögenswerten und Beteiligungen erhöhen. Ausnahmen bilden lediglich Einlagen von Privatpersonen in Höhe von weniger als 1 Million Rubel, die derzeit nicht der Einkommensteuer unterliegen, sowie Erträge von „SVO“-Teilnehmern.


In Bezug auf die Gewinnsteuer wird vorgeschlagen, für Investmentfonds mit Anteilen eine Steuerpflicht in Höhe von 15 % bei der Erzielung passiver Erträge einzuführen sowie den Steuersatz für Dividenden, die an Ausländer auf spezielle Konten des Typs „C“ ausgezahlt werden, von den derzeitigen 15 % auf 35 % zu erhöhen.


Beim Kauf von Waren für den persönlichen Bedarf durch Privatpersonen bei ausländischen Verkäufern über Online-Marktplätze soll eine Umsatzsteuer in Höhe von 22 % sowie eine Zollgebühr in Höhe von 100 Rubel für jede Sendung mit einem Wert von bis zu 200 Euro eingeführt werden. Die Pflichten des Steueragenten werden von dem jeweiligen Online-Marktplatz übernommen.


Für Unternehmen der Bergbau- und Metallindustrie könnte eine zusätzliche Steuer in Höhe von 30 % auf Einnahmen eingeführt werden, die durch den Anstieg der Weltmarktpreise für Rohstoffe erzielt werden.


Derzeit sind die Texte der entsprechenden Rechtsakte nicht öffentlich zugänglich; wir werden weiterhin alle Änderungen zu diesem Thema verfolgen.


 
 
 

Kommentare


bottom of page