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Russland - SOUT wird digitalisiert

29. Sept.
1 Min. Lesezeit

Zurab Tsereteli


Das Arbeitsministerium hat die Vorschriften für die Einreichung von Berichten über die Übereinstimmung der Arbeitsbedingungen mit den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften angepasst.


Insbesondere ist der SOUT-Bericht des Arbeitgebers zukünftig ausschließlich in elektronischer Form einzureichen – durch Ausfüllen eines Formulars auf dem Einheitlichen Portal (Gosuslugi).


Es wurde außerdem eine Liste von Gründen festgelegt, aus denen die Annahme des Berichtes abgelehnt werden kann:


Unrichtigkeit der Angaben im ausgefüllten elektronischen Formular;


Vorhandensein von Arbeitsplätzen in der Erklärung, deren Arbeitnehmer Berufe, Positionen oder Fachrichtungen ausüben, die in den Listen für die vorzeitige Gewährung einer Altersrente aufgeführt sind;


Aufnahme von Arbeitsplätzen, für deren Ausübung Garantien und Entschädigungen aufgrund gesundheitsschädlicher oder gefährlicher Arbeitsbedingungen gewährt werden;


Fehlen eines entsprechenden SOUT-Berichts im FGIS.


Liegen Gründe für eine Ablehnung vor, muss die zuständige Rostrud-Behörde den Arbeitgeber innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Eingang des Berichts über das Einheitliche Portal darüber in Kenntnis setzen.


Die Verordnung tritt am 1. März 2027 in Kraft.


 
 
 

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