top of page

Russland - Vorsteuerabzug nach 3 Jahren

29. Sept.
1 Min. Lesezeit

Patrick Pohlit


In ihrem Schreiben vom 27. Juli 2026 Nr. 03-07-11/64589 bestätigt die Behörde, dass auch in diesem Fall die Umsatzsteuer auf die Vorauszahlungsbeträge nach dem allgemeinen Verfahren gemäß Abs. 6 und Abs. 8 des Art. 171 des SteuerGB RF abzugsfähig ist, d. h. ab dem Datum der Warenlieferung, selbst wenn zwischen dem Datum der Vorauszahlung und dem Datum der Warenlieferung mehr als drei Jahre vergangen sind.


 
 
 

Kommentare


bottom of page