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Usbekistan - Verschärfte Haftung für Eingriffe in die Gerichtstätigkeit und Missachtung des Gerichts

vor 4 Tagen
1 Min. Lesezeit

Viktoriya Sleta


Mit dem Gesetz der Republik Usbekistan Nr. ZRU-1176 vom 11. September 2026 wurden Änderungen und Ergänzungen einzelner Rechtsakte vorgenommen, die darauf abzielen, Fälle von Missachtung des Gerichts zu verhindern und die Haftung für die Einmischung in die Beilegung von Gerichtsverfahren zu präzisieren.


Sanktionen für die unzulässige Einmischung in die Ausübung der Rechtsprechung, die Nichtbefolgung rechtmäßiger Anordnungen eines Richters sowie das unentschuldigte Fernbleiben von Verfahrensbeteiligten von einer Gerichtsverhandlung wurden verschärft. Das verfahrensrechtliche Verfahren zur Erfassung von Ordnungswidrigkeiten direkt während der Gerichtsverhandlung und zur unverzüglichen Rechenschaftsziehung der Schuldigen wurde präzisiert.


Das Gesetz tritt am 12. September 2026 in Kraft.


 
 
 

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