Usbekistan - Verfahren zur freiwilligen Zahlung von Geldstrafen für Unternehmen geändert
Viktoriya Sleta
Gemäß dem Beschluss des Präsidenten der Republik Usbekistan Nr. PP-138 vom 15. April 2026 „Über zusätzliche Maßnahmen zur weiteren Liberalisierung des Verfahrens zur Verhängung von Finanzstrafen und zur Erhöhung der Wirksamkeit der gerichtlichen Kontrolle“ erhalten Geschäftsträger ab dem 1. Oktober 2026 das Recht, zwischen zwei Optionen der freiwilligen Begleichung von Finanzstrafen zu wählen.
Unternehmen können entweder 50 % des Bußgeldbetrags innerhalb von 1 Monat ab Erlass des Bescheids unter vollständiger Befreiung von der Restschuld zahlen oder die Gesamtsumme in gleichen monatlichen Raten über einen Zeitraum von 6 Monaten begleichen , sofern innerhalb des ersten Monats eine Anzahlung von mindestens einem Sechstel des Bußgeldbetrags geleistet wird.
Wird der Bußgeldbescheid gerichtlich aufgehoben, sind die gezahlten oder eingezogenen Beträge innerhalb von 15 Tagen zu erstatten, zuzüglich Zinsen in Höhe von 1/300 des Leitzinses der Zentralbank der Republik Usbekistan für jeden Tag der Verzögerung.
Der Beschluss trat am 16. April 2026 in Kraft.





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