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Russland - Neue Vorschriften bei EAWU Konformitätsbewertung

Sergej Suchanow


Der Rat der Eurasischen Wirtschaftskommission hat ein neues Verfahren für die Einfuhr von Produkten genehmigt, die einer obligatorischen Konformitätsbewertung unterliegen. Die neuen Vorschriften konkretisieren sowohl die betroffenen Produkte, als auch die Konformitätsbewertung selbst.

So sind nunmehr die Dokumente zur Konformitätsbewertung aufgelistet, welche ein Anmelder (zollrechtlicher Deklarant) für die Bestätigung der Maßnahmen zur technischen Regulierung benötigt. Darüber hinaus wurde die Liste der Zollverfahren, für die Dokumente zur Konformitätsbewertung erforderlich sind, reduziert. Das Verzeichnis der Personen, welche die Konformitätsbewertungsdokumente für Serienerzeugnisse bei Abgabe einer Zollanmeldung bei einer Zollstelle verwenden dürfen, wurde ebenfalls eingeschränkt. Bei der Einfuhr bestimmter Warenkategorien oder für besondere Zwecke müssen den Zollbehörden nunmehr keine Konformitätsbewertungsunterlagen vorgelegt werden. Das aktualisierte Verfahren tritt am 30.01.2022 in Kraft.


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