Russland - Strafe wegen KI-Halluzination
- vor 2 Tagen
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Sergej Suchanow
Ein Verfahrensbeteiligter haftet für die Richtigkeit der Angaben in Schriftsätzen, die er mit Hilfe von der KI verfasst hat
Sachverhalt
In einer Kassationsbeschwerde führte das Unternehmen eine Reihe von Entscheidungen (u.a. des Obersten Gerichts und des Obersten Arbitragegerichts der Russischen Föderation) an und zitierte daraus Passagen, die seine Argumente direkt bestätigten. Das zuständige Gericht stellte bei seiner Würdigung der Argumente jedoch fest, dass einige der zitierten Dokumente gar nicht existieren und in anderen die angegebenen Urteilsbegründungen so nicht enthalten sind.
Die Beschwerdeführerin wurde wegen Missachtung des Gerichts zu einer Geldstrafe von 50 TRUB verurteilt.
Entscheidungsgründe
Die Beschwerdeführerin hat bewusst falsche Angaben vorgelegt. Sie habe Quellen gefälscht und versucht, das Gericht durch die Autorität einer höheren Instanz zu beeinflussen usw.
Dies stellt einen direkten Täuschungsversuch und eine grobe Missachtung der Justiz dar.
Für ein solches Verhalten gibt es keine Rechtfertigung, auch nicht das Argument, dass die Kassationsbeschwerde mit Hilfe einer KI erstellt wurde. Vorliegend haftet der Verfahrensbeteiligte, welcher die KI nutzt, für die Richtigkeit des generierten Textes;
Dem Argument des neuen Prozessvertreters, die vorgebliche Gerichtspraxis einfach nicht zu berücksichtigen, entbindet das Unternehmen nicht von seiner Haftung. Es musste mit einem Vorteil aus seiner Täuschung rechnen, bis das Kassationsgericht diese aufdeckte und Maßnahmen ergriff (eine weitere Sitzung anberaumte, Erklärungen einholte). Die Missachtung ist bereits als abgeschlossener Verstoß eingetreten und erfordert eine entsprechende Reaktion.
Die internen Beziehungen der Beschwerdeführerin zum Prozessvertreter sind unerheblich für die Frage der Verhängung einer Sanktion gegen sie als Verfahrensbeteiligten auf Grund der vollzogenen Täuschung.





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