Russland - Kommunikation mit dem FNS per Videokonferenz
- vor 6 Tagen
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Patrick Pohlit
Der FNS Russlands hat einen Verordnungsentwurf über das Verfahren zur Bearbeitung von Materialien bei Steuerprüfungen und Rechtssachen über Steuerverstöße, die im Rahmen anderer Steuerkontrollmaßnahmen aufgedeckt wurden, mittels Videokonferenzen vorbereitet.
Die Verordnung wurde im Zusammenhang mit den im November 2025 verabschiedeten Änderungen des SteuerGB RF (Föderales Gesetz vom 28.11.2025 Nr. 425-FZ) ausgearbeitet, die ein solches Verfahren der Kommunikation mit den Steuerbehörden im Rahmen von Steuerkontrollmaßnahmen zulassen. Die neue Regelung tritt am 1. September 2026 in Kraft.
Die Möglichkeit, die Materialien der Steuerprüfung über das Internet zu prüfen, bestimmt sich nach den technischen Möglichkeiten der einzelnen Inspektionen. Ob diese Option zur Verfügung steht, wird in der Benachrichtigung über Zeitpunkt und Ort der Prüfung der Materialien angegeben. Um dieses Verfahren in Anspruch nehmen zu können, muss der Steuerpflichtige einen entsprechenden Antrag stellen.
Geplant ist außerdem die Möglichkeit, eine Kopie der Videoaufzeichnung der Rechtssache zu erhalten, sofern der Steuerbehörde ein Datenträger zur Speicherung der Datei zur Verfügung gestellt wird.
Falls während der Videokonferenz technische Störungen auftreten, wird die Prüfung der Materialien der Steuerprüfung für die Dauer der technischen Arbeiten verschoben, oder dem Steuerpflichtigen wird angeboten, persönlich zur Prüfung zu erscheinen.
Derzeit sieht das SteuerGB RF die Möglichkeit der Verwendung von Videokonferenzen nur für die Bearbeitung von Beschwerden und Einsprüchen gegen Akte und Handlungen bzw. Unterlassungen der Steuerbehörden vor.

