Russland - Medizinische Untersuchung von Ausländern
- 9. Juli
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Zurab Tsereteli
Ein Gesetzespaket zur Modernisierung des Systems der obligatorischen medizinischen Untersuchungen ausländischer Staatsangehöriger ist verabschiedet und bereits unterzeichnet. Das bisherige System bedurfte einer grundlegenden Reform, da weder Transparenz noch Qualität der Untersuchungsergebnisse ausreichend gewährleistet sind. Das neue System gilt für sämtliche medizinische Einrichtungen auf dem Territorium der Russischen Föderation.
Ausländische Staatsangehörige, die sich länger als 90 Tage in Russland aufhalten, sowie Personen, die zum Zweck der Ausübung einer Erwerbstätigkeit einreisen oder eine Arbeitserlaubnis, ein Patent, eine befristete Aufenthaltserlaubnis oder eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen, sind verpflichtet, sich einer medizinischen Untersuchung zu unterziehen. Hierfür wird eine einheitliche Frist eingeführt. Die Untersuchung muss innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Einreise in die Russische Föderation erfolgen.
Zudem wird eine verbindliche Wiederholungsfrist festgelegt. Die medizinische Untersuchung ist jeweils innerhalb von 30 Kalendertagen nach Ablauf eines Jahres seit der vorangegangenen Untersuchung erneut durchzuführen.
Die Kosten der Untersuchung tragen die ausländischen Staatsangehörigen selbst oder ihre Arbeitgeber bzw. Auftraggeber.
Medizinische Einrichtungen sind verpflichtet die medizinischen Gutachten über die Ergebnisse der Untersuchungen in das EGIZS (Einheitliches staatliches Informationssystem im Gesundheitswesen) einzustellen, das Innenministerium der Russischen Föderation sowie die Föderale Aufsichtsbehörde für Verbraucherschutz und menschliches Wohlergehen (Rospotrebnadsor) über das Vorliegen gefährlicher Infektionskrankheiten oder den Nachweis des Konsums von Betäubungsmitteln zu informieren. Entsprechende Mitteilungen sind auch aufgrund anderer medizinischer Untersuchungen, Gesundheitskontrollen oder im Rahmen der medizinischen Versorgung ausländischer Staatsangehöriger zu erstellen.
Den zur Durchführung der medizinischen Untersuchungen befugten medizinischen Einrichtungen ist es ausdrücklich verboten, diese Aufgaben auf Dritte zu übertragen.
Der Föderale Dienst für die Aufsicht im Gesundheitswesen (Roszdravnadzor) wird ein Register der zur Durchführung dieser Untersuchungen autorisierten medizinischen Einrichtungen führen.
Das Gesetz tritt am 1. September 2026 in Kraft.





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