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Russland - Austausch von Personaldokumenten über „Gosuslugi“

Zurab Tsereteli


Das Verfahren der Zusammenarbeit der Systemes des elektronischen Dokumentenverkehrs von Arbeitgebern mit dem Portal „Gosuslugi“ ist festgelegt worden. Es gilt für alle Arbeitgeber, welche ihr Dokumentenmanagementsystem für die Zwecke des elektronischen Dokumentenverkehrs im Bereich der arbeitsrechtlichen Beziehungen nutzen.


Das festgelegte Verfahren ermöglicht ein elektronisches Dokument gemäß den Anforderungen des russischen Arbeitsgesetzbuches zu unterzeichnen, es zu speichern, und dessen Erhalt durch beide Parteien der Arbeitsverhältnisse zu bestätigen. Dank dieses Verfahrens wird es möglich sein, arbeitsbezogene Dokumente, die elektronisch erstellt wurden, ins Portal „Gosuslugi“ einzustellen, ohne diese auch in Papierform vorhalten zu müssen.


Die elektronischen Personaldokumente werden im persönlichen Konto des Mitarbeiters auf dem Portal „Gosuslugi“ eingestellt und im Informationssystem der Gesellschaft gespeichert.


Daneben dürfen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach der Umstellung auf das elektronische Dokumentenmanagement weiterhin die traditionelle Papierform für die Einreichung von Dokumenten verwenden, wenn sie dies wünschen.

Das neue Verfahren tritt am 1. September 2022 in Kraft.


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