Russland - Vorschriften zu Registerführung aktualisiert
- Sergej Suchanow
- 25. Juni
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Sergej Suchanow
Das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung hat per Erlass eine neue Verfahrensordnung für die Erstellung und Führung folgender Register genehmigt:
des einheitlichen föderalen Registers rechtlich relevanter Angaben über Tatsachen in Bezug auf die Tätigkeit juristischer Personen, Einzelunternehmer sowie sonstiger Wirtschaftsteilnehmer;
des einheitlichen föderalen Registers für Insolvenzinformationen.
Zudem wurde die Liste der in das Insolvenzregister aufzunehmenden Informationen überarbeitet.Die Modalitäten der Zusammenarbeit zwischen dem Registerbetreiber und dem Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung wurden geregelt und ein Verfahren für die Veröffentlichung der Informationen aus den Registern im Internet festgelegt.
Die bisherige Verfahrensordnung für die Erstellung und Führung der Register wurde außer Kraft gesetzt.
Der Erlass tritt am 1. September 2025 in Kraft und gilt bis zum 1. September 2031.





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