Russland - Schlafen am Arbeitsplatz: Konsequenzen begrenzt
- 12. Feb.
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Zurab Tsereteli
Sachverhalt
Ein Arbeitnehmer verletzte seine arbeitsvertraglichen Pflichten, unter anderem durch Schlafen am Arbeitsplatz. Als Disziplinarmaßnahme wurde ihm die Prämie entzogen, die 65 % des Entgelts nach dem Tariflohn ausmachte. Der Arbeitnehmer erhob daraufhin Klage.
Entscheidungsgründe
Das Berufungs- und das Kassationsgericht bestätigten die Pflichtverletzung, wiesen aber darauf hin, dass eine Kürzung der Prämie nicht zu einer Minderung des monatlichen Arbeitsentgelts um mehr als 20 % führen darf.
Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer den über den zulässigen Kürzungsbetrag hinaus einbehaltene Teil der Prämie sowie eine Entschädigung wegen verspäteter Zahlung, immateriellen Schadenersatz und weitere Beträge zu leisten.
Diese Begrenzung hatte das Verfassungsgericht der RF bereits im Jahr 2023 formuliert und seit dem 1. September 2025 ist sie nun auch im Arbeitsgesetzbuch der RF verankert.





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