Russland - Verjährungsfristen im Insolvenzverfahren
- 25. Feb.
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Sergej Suchanow
Nebenforderungen nach Feststellung der Unwirksamkeit eines Rechtsgeschäfts im Insolvenzverfahren: Oberster Gerichtshof stellt kurze Verjährungsfrist fest
Sachverhalt
Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens wurde das mit einer anderen Gesellschaft abgeschlossene Rechtsgeschäft durch den Insolvenzverwalter erfolgreich angefochten sowie die Gesellschaft verpflichtet, das erworbene Gebäude an den Schuldner zurückzuübertragen. Später beantragte der Insolvenzverwalter auch noch, die Mieteinnahmen einzuziehen, welche die Gesellschaft während der Nutzung des Gebäudes erlangt hatte, und machte Zinsen nach Art. 395 ZGB RF geltend. Drei Instanzen wandten die allgemeine Verjährungsfrist an und gaben der Klage teilweise statt.
Entscheidung
Der Oberste Gerichtshof stellte fest, dass es sich bei den Herausgabe- und den Zinsforderungen um Nebenforderungen zur Restitution handelt.
Da sie erst nach der Feststellung der Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts geltend gemacht wurden, ist der Zeitraum der Rückforderung auf die vor Klageerhebung geltende Verjährungsfrist beschränkt. Im vorliegenden Fall betrug diese ein Jahr.
Das Verfahren wurde zur neuen Verhandlung zurückverwiesen.





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