Russland - Finanzierung ausländischer Tochtergesellschaften
- vor 14 Stunden
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Patrick Pohlit
Das russische Finanzministerium hat Erläuterungen zur Besteuerung von Transaktionen zur Finanzierung ausländischer Unternehmen durch russische Gesellschafter nach verschiedenen Modellen veröffentlicht – Einlage in das Vermögen, Einlage in das Stammkapital und Gewährung eines Darlehens.
Das Finanzministerium weist darauf hin, dass in allen Fällen, in denen eine ausländische Organisation Einkünfte erzielt, die nicht mit ihrer Tätigkeit über eine Betriebsstätte verbunden sind, unabhängig von der Form, diese Einkünfte unter die Kriterien des Artikels 309 des SteuerGB der RF fallen.
Im Falle einer Einlage in das Vermögen bedeutet dies, dass das ausländische Unternehmen vom Gesellschafter unentgeltlich Geldmittel erhält, da die Einlage in das Vermögen keine Gegenleistung seitens der Gesellschaft voraussetzt. Somit unterliegt die Einlage in das Vermögen der Quellensteuer in der Russischen Föderation.
Dabei führt eine Einlage in das Stammkapital oder die Gewährung eines Darlehens zu einer Gegenleistung in Form einer Erhöhung des Nennwerts der Anteile oder der Schuldverpflichtung, weshalb diese Transaktionen nicht als steuerpflichtiges Einkommen einer ausländischen Organisation aus Quellen in der Russischen Föderation betrachtet werden.
Dennoch müssen nach Ansicht des Finanzministeriums alle Transaktionen im Hinblick auf Gestaltungsmissbrauch gemäß Art. 54.1 des SteuerGB der RF bewertet werden.





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