Russland - Abschluss von Arbeitsverträgen mit HQS
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Zurab Tsereteli
Erläuterungen zum Inkrafttreten des Arbeitsvertrags mit einer hochqualifizierten ausländischen Fachkraft
Damit einer hochqualifizierten ausländischen Fachkraft eine Arbeitserlaubnis für die Russische Föderation erteilt werden kann, ist ein Arbeitsvertrag erforderlich. Dieser ist vor Einreichung der Unterlagen beim Innenministerium abzuschließen, wird aber erst zu einem späteren Zeitpunkt wirksam.
Das Arbeits- und Sozialministerium hat dazu erläutert, dass im Arbeitsvertrag eine Bestimmung über dessen Inkrafttreten vorgesehen werden kann, beispielsweise: „ab dem Tag der tatsächlichen Arbeitsaufnahme durch die Fachkraft, sofern eine gültige Arbeitserlaubnis vorliegt“. Nach Erteilung der Arbeitserlaubnis sind dann entsprechende Vertragsänderungen vorzunehmen.
Zudem weist das Ministerium darauf hin, dass die Mitteilung über die Einstellung eines ausländischen Arbeitnehmers an das Innenministerium erst nach Abschluss des Arbeitsvertrags zu erfolgen hat, und zwar innerhalb von höchstens drei Arbeitstagen.





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