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Russland - Laxer Passwortschutz kein Kavaliersdelikt

  • 25. März
  • 1 Min. Lesezeit

Sergej Suchanow


Gerichte bestätigten die arbeitsrechtliche Verwarnung wegen der Speicherung von Passwörtern im Textformat auf dem Desktop des Computers


Sachverhalt


Der Mitarbeiter speicherte Passwörter für betrieblichen Informationsressourcen auf seinem Arbeitscomputer unverschlüsselt in einer Textdatei, obwohl er verpflichtet war, gesicherte Speichermethoden zu verwenden. Für diesen Verstoß wurde ihm eine Verwarnung wegen der Verletzung insbesondere der Stellenbeschreibung und der Anforderungen der betrieblichen Vorschriften erteilt.


Entscheidung


Drei Instanzen gaben dem Unternehmen Recht. Es hat alle Voraussetzungen für eine sichere Speicherung von Passwörtern geschaffen. Gemäß den internen Sicherheitsvorschriften war es untersagt, Passwörter in Textform auf dem Desktop zu speichern. Der Verstoß erfolgte durch Verschulden des Mitarbeiters, der die Vorschriften und die verfügbaren technischen Möglichkeiten missachtet hat.


 
 
 

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