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Russland - neue Dienstreisebestimmungen


Am 29. Dezember 2014 hat die russische Regierung mit dem Regierungsbeschluss Nr. 1595 Änderungen in den Vorschriften über die Dienstreiseregeln vorgenommen. Der am 8. Januar 2015 in Kraft getretene Beschluss schafft die Verpflichtung des Arbeitgebers ab, die bisherigen Pflichtdokumente Dienstreisebescheinigung und Dienstreiseauftrag zu erstellen, sowie die Verpflichtung des Dienstreisenden einen Bericht über die geleistete Arbeit vorzulegen. Die Dauer der Dienstreise belegt der Arbeitnehmer nun durch die Vorlage der Fahrkarten (ggf. anderer Transportnachweise). Anstelle des Dienstauftrages ist nun die Anordnung über die Dienstreise (sog. Prikaz) ausreichend. Sollte der Arbeitnehmer die Dienstreise mit seinem privaten Fahrzeug unternehmen, wird die Dauer mit einem sog. Leistungszettel nachgewiesen. Dieser ist zusammen mit anderen Unterlagen, welche die Verwendung des eigenen Fahrzeuges bestätigen (Rechnungen, Quittungen, Kassenzettel etc.), dem Arbeitgeber vorzulegen. Für Auslandsreisen bleiben die bisherigen Regeln bestehen. Als Bestätigung der Dauer des Aufenthalts auf Dienstreisen werden die Ein- und Ausreisestempel in den Reisepässen anerkannt. Bei Dienstreisen in die GUS-Staaten, mit denen Russland zwischenstaatliche Abkommen abgeschlossen hat, welche Stempel beim Grenzübertritt nicht vorsehen, gelten ebenfalls die Fahrkarten (ggf. andere Nachweise) als Beleg der Dienstreisedauer.

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