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Russland - Höhere Schwellenwerte für Abschlussprüfung

André Scholz


Die Staatsduma verabschiedete in dritter und letzter Lesung das von der Regierung vorgelegte Gesetz zur Änderung der Schwellenwerte, bei deren Erreichen eine verpflichtende Prüfung des Jahresabschlusses einer Organisation erforderlich ist, sowie zur Befreiung von Klein- und Kleinstunternehmen von der Pflichtprüfung.


Nach dem neuen Gesetz ist von nun an eine Prüfung nur verpflichtend, wenn die Umsatzerlöse des Unternehmens im vorangegangenen Berichtsjahr 800 Millionen Rubel überstiegen oder die Bilanzsumme zum Ende des vorangegangenen Berichtsjahres 400 Millionen Rubel übersteigt.

Bisher lagen die Schwellenwerte bei 400 bzw. 60 Millionen Rubel.


Künftig sind Immobilienfonds nicht prüfungspflichtige, bei welchen die Höhe des Immobilienwerts und die Höhe, der im Jahr vor dem Berichtsjahr zugeflossenen Mittel 3 Millionen Rubel nicht überschreiten. Eine Ausnahme bildeten Fonds, die spezialisierte Organisationen für die Verwaltung von Stiftungskapital sind, staatliche Fonds außerhalb des Haushalts sowie Fonds, die den Status eines internationalen Fonds gemäß dem Gesetz "Über internationale Unternehmen und internationale Fonds" haben.


Außerdem werden neue Grenzwerte für das Gesamtjahreseinkommen festgelegt, bis zu dem Unternehmen als Kleinunternehmen eingestuft werden können. Für Kleinstunternehmen darf das Jahreseinkommen nicht mehr als 120 Millionen Rubel betragen, für Kleinunternehmen, nicht mehr als 800 Millionen Rubel. Für mittlere Unternehmen bleibt es bei der Grenze von 2 Milliarden Rubel. Das Einkommen errechnet sich aus der Summe aller Einkünfte aus allen Tätigkeitsarten und geltenden Steuerregimes.


Im Falle der Unterzeichnung durch den Präsidenten, tritt das Gesetz am 1. Januar 2021 in Kraft.


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