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Russland - Steuererleichterungen für IT-Unternehmen

Patrick Pohlit


Das Finanzministerium der Russischen Föderation (MinFin) hat mit seinem Schreiben vom 18.12.2020 № 03-07-07/111669 Erläuterungen zur Anwendung der zum Jahreswechsel in Kraft tretenden neuen Regelungen für IT-Unternehmen in Bezug auf bestimmte Arten von Software veröffentlicht, die im Rahmen des sogenannten Steuermanövers in der IT-Branche eingeführt wurden. Hierzu gehören u.a. Steuererleichterungen im Rahmen eines reduzierten Einkommenssteuersatzes (3 %), reduzierter Sozialversicherungsprämien (7,6 %) sowie einer Umsatzsteuerbefreiung für den Verkauf von Software, die in das Register der russischen Softwareprogramme aufgenommen wurde.

Das Finanzministerium erläutert hierbei die Anwendbarkeit der Regelungen an konkreten Beispielen von Softwareprodukten. Insbesondere weist das MinFin darauf hin, dass Betreiber bestimmter elektronischer Handelsplattformen, die Software für Handels- und Beschaffungsverfahren verkaufen oder lizenzieren, nicht unter die Vergünstigungen fallen.


In einem anderen Beispiel betrachtet das Finanzministerium ein Unternehmen, das exklusive Rechte an einer Software besitzt, die den Betrieb eines elektronischen Dokumentenmanagementsystems ermöglicht. Wenn dieses Unternehmen Lizenzen zur Nutzung dieser Software verkauft, hat es Anspruch auf die Vergünstigungen, weil seine Software nicht mit der Platzierung von Handelsanzeigen, der Suche nach potenziellen Käufern und dem Abschluss von Handelsgeschäften zusammenhängt.


Das Schreiben des Finanzministeriums ist für IT-Unternehmen relativ hilfreich, da es neben dem üblichen allgemeinen Wortlaut des Gesetzes auch konkrete Praxisbeispiele enthält, die erklären, ob die Ausnahmeregelungen für bestimmte Arten von Software gelten. Es ist jedoch zu beachten, dass das betreffende Schreiben Zweifelsfragen und damit Risiken von Streitigkeiten mit den Steuerbehörden nicht vollständig ausschließt, da die tatsächlichen Umstände von den in den beschriebenen Beispielen abweichen können.



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