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Kasachstan - Ratifizierung des Haager Zustellungsübereinkommens


Kasachstan hat mit Zustimmungsgesetz Nr. 338-V vom 22.7.2015 das Haager Übereinkommen über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen vom 15.11.1965 ratifiziert. Dabei wurde die Erklärung gemäß Art. 5 Abs. 3 des Haager Zustellungsübereinkommens abgegeben, wonach die zuzustellenden Schriftstücke in kasachischer und/oder russischer Sprache abgefasst oder in eine dieser Sprachen übersetzt sein müssen. Darüber hinaus erklärte Kasachstan in Übereinstimmung mit Art. 16 des Übereinkommens, dass ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ablauf eines Jahres seit dem Erlass der Entscheidung unzulässig ist.


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