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Kasachstan - Weitgehende Änderungen im Devisenrecht


Derzeit befasst sich das Gesetzgebungsorgan der Republik Kasachstan mit der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs „Über die Devisenregulierung und die Devisenkontrolle“. Gemäß der Konzeption dieses Gesetzentwurfs sind für die Zukunft umfassende Änderungen im Bereich der Devisenregulierung zu erwarten.

Eine der wichtigsten Änderungen ist die geplante Änderung des Status von Niederlassungen (Filialen) und Repräsentanzen ausländischer Organisationen, die in Kasachstan tätig sind. Derzeit haben aus Sicht der Devisengesetzgebung (im Gegensatz zur Steuergesetzgebung) solche Niederlassungen und Repräsentanzen den Status von Nichtansässigen. Daher sind diese berechtigt, Rechtsgeschäfte mit Ansässigen in der Republik Kasachstan in Fremdwährung abzuwickeln und ohne Offenlegung von Informationen über die Vornahme grenzüberschreitender Überweisungen Geldmittel ins Ausland und zurück zu überweisen. Das heißt, dass diese Subjekte vorteilhaftere Bedingungen genießen als ansässige juristische Personen.

Nach Ansicht der Autoren des Entwurfs ist der Umstand, dass Niederlassungen und Repräsentanzen ausländischer juristischer Personen, die in der Republik Kasachstan tätig sind, devisenrechtlich als Nichtansässige gelten, aus ökonomischer Sicht unlogisch. Außerdem wird bis 2020 der Abschluss des Übergangszeitraums nach dem Beitritt der Republik Kasachstan zur Welthandelsorganisation erwartet, wodurch in Bezug auf ausländische Organisationen, die durch Gründung einer Niederlassung oder Repräsentanz auf dem Binnenmarkt Kasachstans gewerblich tätig sind, die Ausarbeitung einer gesetzlichen Basis im Bereich der Devisenregulierung erforderlich wird. Insbesondere ist die Anpassung der Devisengesetzgebung durch Änderung des Ansatzes in Bezug auf die Definition des Begriffs der Ansässigkeit erforderlich.

Vor diesem Hintergrund wird angenommen, dass in diesem Gesetzentwurf die Niederlassungen und Repräsentanzen von Nichtansässigen als Devisenansässige der Republik Kasachstan eingestuft werden. Somit gelten für diese dann die Einschränkungen im Zusammenhang mit der Devisenkontrolle und der Verwendung von Devisen.

Die geplanten Änderungen verdeutlichen den staatlichen Kurs, der auf die Einschränkung der Nutzung von Fremdwährung in der Republik Kasachstan, deren Überweisung ins Ausland sowie auf die Verschärfung der Kontrolle ausländischer, in Kasachstan tätiger Organisationen ausgerichtet ist.

Es ist dabei festzustellen, dass der auszuarbeitende Gesetzentwurf in einer Reihe mit dem im April 2016 veröffentlichten Schreiben der Nationalbank der Republik Kasachstan im Zusammenhang mit der Arbeitsgesetzgebung steht. In diesem Schreiben wird ausgeführt, dass in Kasachstan registrierte Niederlassungen ausländischer Unternehmen verpflichtet sind, das Gehalt von Mitarbeitern, die in Kasachstan nicht als Ansässige gelten, in Fremdwährung zu fixieren.

Handlungsbedarf ergibt sich bereits jetzt in Zusammenhang mit Neuinvestitionen, mit dem Gesetzesvorhaben entfällt ein wichtiges Argument für den Markteintritt über eine Repräsentanz / Filiale an Stelle einer Gesellschaft. Diesbezügliche Planungen sollten einer erneuten Begutachtung unterzogen werden. Artikel als PDF laden.


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