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Turkmenistan - Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland unterzeichnet


Mit Turkmenistan wurde am 29. August 2016 ein neues Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) unterzeichnet. Bislang galt im Verhältnis zwischen beiden Staaten das DBA mit der UdSSR vom 24. November 1981 fort. Das unterzeichnete Abkommen bedarf zu seinem Inkrafttreten noch der Ratifikation, d.h. nach Abschluss der Gesetzgebungsverfahren in der Bundesrepublik Deutschland und in Turkmenistan sind die Ratifikationsurkunden auszutauschen. Es wird nach seinem Inkrafttreten in beiden Vertragsstaaten ab dem 1. Januar des Kalenderjahres anzuwenden sein, das dem Jahr folgt, in dem das Abkommen in Kraft tritt. Zeitgleich tritt dann das alte, noch mit der ehemaligen UdSSR abgeschlossene Abkommen voim Verhältnis zu Turkmenistan außer Kraft. Der Text des Abkommens ist auf der Seite des Bundesfinanzministeriums abrufbar.


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