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Russische Föderation - Zinssatz für Vertragsstrafen


um 1. August 2016 ist eine Änderung des Zivilgesetzbuches in Kraft getreten, mit der die Zinsberechnung im Hinblick auf Vertragsstrafen vereinheitlicht wird.

Es geht dabei um Vertragsstrafen für Fälle, in denen eine Vertragspartei ihren monetären Verpflichtungen nicht nachkommt. Zukünftig ist immer der Schlüsselzinssatz der Russischen Zentralbank anzuwenden, wenn die Vertragsparteien nicht Abweichendes vereinbart haben. Der Schlüsselzinssatz ist über die Website der Russischen Zentralbank (http://cbr.ru) abrufbar, er beträgt derzeit 10,5 %. Nachfolgend ist dargestellt, wie sich die Regelungen zu Vertragsstrafen in den Artikeln 317.1 (Gesetzliche Zinsen) und 395 (Gesetzliche Vertragsstrafen) ZGB unterscheiden und welche Änderung seit dem 1. August 2016 greift. Details der Regelung als PDF laden


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