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Polen - EU stoppt Einzelhandelssteuer


Die Europäische Kommission hat ein Untersuchungsverfahren eingleitet, mit dem festgestellt werden soll, ob die vom polnischen Parlament beschlossene umsatzabhängige Steuer auf Einzelhandelsunternehmen eine staatliche Beihilfe darstellt. Die Komission hat Polen am 19. September aufgefordert, die Erhebung der Steuer bis zum Abschluss der Untersuchungen auszusetzen.

Das strittige Gesetz sieht vor, dass für Einzelhandelsunternehmen mit einem monatlichen Umsatz zwischen 17 Millionen PLN und 170 Millionen PLN eine umsatzabhängige Steuer i.H.v. 0,8 % anfällt, ab 170 Millionen PLN beträgt der Steuersatz 1,4 %. Umsätze unter 17 Millionen PLN bleiben steuerfrei. Anlass für die Untersuchung ist der Umstand, dass ein erheblicher Anteil der umsatzstarken Einzelhandelsunternehmen in ausländischem Eigentum stehen, die Kommission sieht Ansatzpunkte für eine mögliche Benachteiligung ausländischer Unternehmen und somit einen Verstoß gegen das Verbot unerlaubter staatlicher Beihilfen. Im Juli hatte die Kommission bereits ein vergleichbares Gesetz in Ungarn als nicht zulässige staatliche Beihilfe gewertet.


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