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Kasachstan - Änderungen im Arbeits- und Aufenthaltsrecht


Kasachstan plant nach Informationen aus Regierungskreisen, die VO Nr.: 45 vom 13. Januar 2012, in der u.a die Vergabe von Arbeitsgenehmigungen an Ausländer geregelt wird, zum 1. Januar 2017 zu ändern.

Geplant ist die bestehende Ausnahmeregelung für Leiter von Filialen und Repräsentanzen aufzuheben und eine Arbeitsgenehmigung für alle Ausländer verpflichtend zu machen. Ausnahmen sollen nach wie vor für Ausländer gelten, die im Rahmen von Investitionsprojekten und prioritären Projekten tätig sind, für Mitarbeiter der Nasarbajew-Universität sowie für Mitarbeiter in Zusammenhang mit der EXPO-Teilnahme. Ebenfalls von der Regelung ausgenommen werden sollen Bürger von Mitgliedsländern der Eurasischen Wirtschaftsunion. Wenn die Neuregelung in Kraft tritt, ist die Quotenregelung - wie bisher schon bei Tochtergesellschaften - auch auf Repräsentanzen und Filialen ausländischer Unternehmen anzuwenden.

Weiterhin soll zukünftig bei der Entsendung von ausländischen Mitarbeitern in Repräsentanzen oder verbundene Unternehmen der Nachweis von Grundkenntnissen der kasachischen Sprache gefordert werden. Diese Anforderung dürfte Entsendungen nach Kasachstan zukünftig deutlich erschweren.



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