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Russland: Verkürzte Registrierunsgpflichten für Ausländer beachten!


Aufgrund der Durchführung des Fußball-Konföderationen-Pokals Russland 2017 wird im Zeitraum vom 01. Juni bis zum 12. Juli 2017 die Frist für die migrationsrechtliche Erfassung (Registrierung) ausländischer Staatsangehörigen, die nach Moskau, Sankt Petersburg, Kasan und Sotschi einreisen, vorübergehend verkürzt (Verordnung des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 202 vom 09.05.2017).

Die empfangende Partei (Eigentümer der Wohnung, Arbeitgeber usw.) ist während des oben genannten Zeitraums verpflichtet, den eingereisten Ausländer innerhalb von einem Tag ab dessen Einreisedatum zu registrieren. Nach dem 12. Juli 2017 wird die Registrierungsfirst wieder sieben Arbeitstage betragen.

Die Verkürzung der Registrierungspflicht betrifft auch ausländische Arbeitnehmer, die aufgrund einer Arbeitserlaubnis für hochqualifizierte Spezialisten (HQS) in Russland tätig sind. Für HQS wurde keine Ausnahme gemacht. Nach Ablauf des oben erwähnten Zeitraums wird die Registrierungsfrist für HQS wieder 90 Tage ab dem Zeitpunkt der Einreise nach Russland und 30 Tage bei der Fortbewegung im Land betragen.

Sowohl den empfangenden Parteien als auch den ausländischen Staatsangehörigen, die die Regeln der migrationsrechtlichen Erfassung verletzen, können im Wege eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens Bußgeldern verhängt werden. Dem ausländischen Staatsangehörigen kann sogar eine Ausweisung aus der Russischen Föderation drohen.


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