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Russland - Senkung des Steuersatzes für beschränkt Steuerpflichtige noch in 2019?


Vizepremier und Finanzminister Anton Siluanov hat am 30. Mai in einer Rede mitgeteilt, dass der Einkommensteuersatz für beschränkt Steuerpflichtige von heute 30 % auf den Standardsatz für unbeschränkt Steuerpflichtige von 13 % abgesenkt werden soll.

Dieser Schritt würde keine wesentlichen Verluste für das Steueraufkommen bedeuten, aber die finanzielle Benachteiligung für eine Anzahl von Steuerpflichtigen beseitigen. Zu diesen gehören insbesondere Mitarbeiter russischer Gesellschaften, die sich für einen längeren Zeitraum im Ausland aufhalten, z.B. für Zwecke einer Fortbildung, Schulung oder im Rahmen eines MBA-Studiums. Auch ausländische Mitarbeiter, die nicht unter die Regelungen für sogenannte Hochqualifizierte fallen, können betroffen sein, wenn sie die Kriterien für die unbeschränkte Steuerpflicht (Aufenthalt von mehr als 183 Tagen in einem beliebigen 12-Monats-Zeitraum) nicht erfüllen.

Begünstig würden bei der Anpassung des Steuersatzes zukünftig auch Gewinne aus Wertpapieren, Fondsanteilen und Beteiligungen sowie aus Glücksspielen in den Glücksspiel-Sonderwirtschaftszonen, die durch sich gewöhnlich im Ausland aufhaltende Steuerpflichtige erzielt werden.

Wann die Regelung kommen soll, hat der Finanzminister allerdings nicht mitgeteilt.

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