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Russland - Änderung zum Speziellen Investitionsvertrag (SPIK)


In erster Lesung hat die Duma am 28. Mai 2019 das Gesetz zur Änderung der Regelungen des SPIK angenommen und damit den Weg für den sogenannten SPIK 2.0 geebnet.

Ziel des Gesetzes ist es, die Lokalisierung weiter voranzutreiben und weitere ausländische Direktinvestitionen anzuziehen.

Allerdings bringt die Neuregelung voraussichtlich mehr bürokratischen Aufwand mit sich, da der Investor sich bewerben und das Projekt mit allen administrativen Ebenen (föderal, regional und lokal) abstimmen muss.

Außerdem sollen nur Projekte zum Zuge kommen, die eine Hochtechnologie-Fertigung beinhalten, wobei unklar ist, welche Produktionstechnologien hier letztendlich als förderungswürdig festgelegt werden.

Neu gefasst sind auch die Regelungen zur Dauer und zu den Mindestinvestitionssummen, die Auswirkungen auf die Förderungen haben.

  • Verträge mit einer Dauer von 10 bis 15 Jahren und Investitionen bis 50 Mrd. RUB sowie

  • Verträge mit einer Dauer von bis zu 20 Jahren und Investitionen von über 50 Mrd. RUB

Bisher betrug die Mindestinvestitionssumme 750 Mio. RUB.

SPIK 2.0 sollen bis 2030 abgeschlossen werden können.

Die bisher geschlossenen 33 SPIK laufen unverändert weiter.

Der höhere bürokratische Aufwand und die geänderten Laufzeiten sowie Investitionssummen sollen potenziellen Investoren durch ein Mehr an Vergünstigungen schmackhaft gemacht werden.

Hierzu gehören:

  • Föderaler Körperschaftsteuersatz 0 % und regionaler ebenfalls bis zu 0 %, abhängig von der entsprechenden Entscheidung der jeweiligen Region, für die gesamte Vertragslaufzeit

  • Außerdem sollen Subventionen in das Projekt für länger als ein Jahr fließen können.

Nicht enthalten im SPIK 2.0 ist die Garantie der generellen Unveränderbarkeit der steuerlichen Rahmenbedingungen für den Investor, wie sie im alten SPIK-Format festgeschrieben waren.

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