Russland - Oberstes Gericht: keine Kündigung ohne Abfindung
- Zurab Tsereteli
- 26. Nov.
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Zurab Tsereteli
Sachverhalt:
Es wurde ein Personalgespräch mit dem betroffenen Mitarbeiter geführt und noch am selben Tag eine Vereinbarung über die Aufhebung des Arbeitsvertrages getroffen, ohne dass diese eine Abfindung enthielt. Am nächsten Tag wurde der Arbeitsvertrag beendet.
Der Mitarbeiter wandte sich an das zuständige Gericht und begründete dies damit, dass er unter Druck gesetzt worden ist bei der Unterzeichnung der Aufhebungsvereinbarung.
Entscheidung:
Der Fall wurde bis zum Obersten Gerichtshof verfolgt.
Dieser stellte fest: Die Aufhebungsvereinbarung muss den Interessen beider Parteien gerecht werden. Um die negativen Folgen des Arbeitsplatzverlustes für den Mitarbeiter auszugleichen, kann ihm unter anderem Folgendes angeboten werden:
· Abfindung;
· Ausgleich durch Vermögensübertragung;
· Unterstützung bei der weiteren Beschäftigung.
Im Rahmen der hier behandelten Aufhebung waren in der Vereinbarung keine Leistungen des Arbeitgebers vorgesehen.
Das Gericht stellte fest, dass es für einen Mitarbeiter, der das Unternehmen nicht freiwillig verlassen wollte, wirtschaftlich keinen Sinn macht, eine solche Vereinbarung zu unterzeichnen.
Im Ergebnis bestätigte der Oberste Gerichtshof das Urteil der ersten Instanz, welche die Aufhebungsvereinbarung als unter Druck zu Stande gekommen ansah und diese damit für rechtswidrig erklärte.





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