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Russland - Mitteilung über Ablauf des befristeten Arbeitsvertrages

  • vor 37 Minuten
  • 1 Min. Lesezeit

Zurab Tsereteli


Sachverhalt


Ein Mitarbeiter wurde für einen bestimmten Zeitraum eingestellt. Nach Ablauf des Arbeitsvertrags wurde der Mitarbeiter entlassen. Er focht die Entlassung an, weil er insbesondere nicht im Voraus über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses informiert worden war.


Entscheidung


Drei Instanzen sahen das Unternehmen im Recht.


Eine verspätete Ankündigung der bevorstehenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses allein reicht nicht aus, um diese für rechtswidrig zu erklären. Die Parteien hatten freiwillig und begründet einen befristeten Arbeitsvertrag abgeschlossen. Dieser ist nicht auf Initiative des Arbeitgebers und unabhängig von seinem Willen ausgelaufen. Auf Grund dieser logischen Abfolge, musste das Arbeitsverhältnis mit dem Mitarbeiter beendet werden.


Außerdem stellten die Gerichte fest, dass der Mitarbeiter ohne triftigen Grund die Frist für die Einreichung seiner Klage versäumt hat.


 
 
 

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