Russland - Meldung zu kontrollierten Unternehmen
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Patrick Pohlit
Der Föderale Steuerdienst Russlands weist darauf hin, dass Unternehmen bis zum 20. März 2026 ihre Meldungen über kontrollierte ausländische Unternehmen (KIK) für das Jahr 2025 bei der Steuerbehörde einreichen müssen. Bei Nichtvorlage der Meldung wird eine Geldbuße in Höhe von 500.000 Rubel verhängt.
Die KIK-Meldung ist unabhängig davon einzureichen, ob das ausländische Unternehmen zum Jahresende einen Gewinn oder Verlust erzielt hat. Darüber hinaus müssen bis zum 20. März Unterlagen zum Nachweis des Anspruchs auf Steuerbefreiung für KIK eingereicht werden. Ausgenommen sind KIK, die in EWR-Ländern registriert sind.
Falls die Befreiungsregeln nicht anwendbar sind, müssen bis zum 25. März Unterlagen vorgelegt werden, die die Höhe des Gewinns oder Verlusts der KIK bestätigen, auch wenn der Gewinn der KIK weniger als 10 Millionen Rubel beträgt und bei der Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage in der Russischen Föderation nicht berücksichtigt wird.





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