Usbekistan - Neues Gesetz zur Entschädigung für Schäden durch staatliche Behörden
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Viktoriya Sleta
Am 27. Juli 2026 wurde das Gesetz der Republik Usbekistan Nr. ZRU-1161 „Über die Entschädigung für Schäden, die durch eine rechtswidrige Entscheidung, Handlung oder Unterlassung einer staatlichen Behörde oder ihres Amtsträgers verursacht wurden" verabschiedet. Das Gesetz zielt auf den Schutz der Rechte von Privatpersonen und juristischen Personen ab und führt einen einheitlichen Mechanismus zur Entschädigung sowohl materieller als auch immaterieller Schäden ein.
Die Auszahlungen erfolgen aus regionalen Entschädigungsfonds beim Ministerrat der Republik Karakalpakstan sowie bei den Gebietsverwaltungen und der Stadtverwaltung Taschkent. Die ausgezahlten Beträge werden anschließend im Wege des Rückgriffs von der verantwortlichen Partei zurückgefordert.
Erstattet werden können der tatsächliche Schaden, der entgangene Gewinn sowie der immaterielle Schaden – letzterer jedoch nur bei Privatpersonen. Die Entschädigung wird nicht automatisch gewährt: Zunächst muss ein Gericht die Rechtswidrigkeit der behördlichen Handlung feststellen und die Schadenshöhe bestimmen, erst danach erfolgt die Auszahlung aus dem Entschädigungsfonds.
Das Gesetz ändert außerdem mehrere Rechtsvorschriften, die das Verfahren zur Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in solchen Fällen fest.
Das Gesetz tritt am 28. Januar 2027 in Kraft.





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