Usbekistan - Strategie „Justiz – 2030“ verabschiedet.
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Viktoriya Sleta
Mit dem Erlass des Präsidenten der Republik Usbekistan Nr. UP-160 vom 14. August 2026 wird die Strategie ‚Justiz – 2030‘“ verabschiedet, die die Reform des Gerichtssystems bis 2030 festgelegt.
Ab dem 1. Juli 2027 ist die Errichtung überregionaler Gerichte geplant, die mit den Befugnissen zur Überprüfung von Entscheidungen der Regionalgerichte und der ihnen gleichgestellten Gerichte ausgestattet werden. Gleichzeitig laufen die Vorbereitungen zur Neuverteilung der Zuständigkeiten für die Überprüfung von Gerichtsentscheidungen zwischen den Gerichtsinstanzen. Die entsprechenden Änderungen sollen nach Ausarbeitung der jeweiligen Gesetzesentwürfe durch den Obersten Gerichtshof gesetzlich verankert werden.
Einige Maßnahmen zielen direkt darauf ab, die Anrufung der Gerichte zu vereinfachen. So ist vorgesehen, von der Rückweisung von Klageschriften wegen Unzuständigkeit abzusehen: Das Gericht muss die Klageschrift von Amts wegen an das zuständige Gericht weiterleiten. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, Klageschriften mit geringfügigen formellen Mängeln anzunehmen und diese im weiteren Verlauf unter Mitwirkung des Gerichts zu beheben.
Für die Verhandlung von Wirtschaftsstreitigkeiten soll ab dem 1. Januar 2028 der Standard „proaktiven Fallmanagements“ eingeführt werden. Dieser verpflichtet das Gericht, während des Verfahrens Maßnahmen zur Beseitigung unwesentlicher formeller Mängel zu ergreifen, was zu einer rascheren Streitbeilegung führen und die Prozesskosten senken soll.
Die Strategie sieht ferner eine Erhöhung der Transparenz der Rechtsprechung vor. Ab dem 1. August 2027 ist im Rahmen des Registers „Präzedenzfälle“ die öffentliche Zugänglichmachung und regelmäßige Aktualisierung der Beschlüsse des Präsidiums des Obersten Gerichtshofs geplant, die eine einheitliche Rechtsprechung prägen.
Auch die digitalen Gerichtsdienste werden ausgebaut: Bis Ende 2027 sind die Weiterentwicklung des Portals des Obersten Gerichtshofs „my.sud.uz“, die Vereinfachung der Erstellung von Prozessdokumenten sowie die Erweiterung der Suchfunktionen für Gerichtsentscheidungen vorgesehen.
Der Erlass ist am 15. August 2026 in Kraft getreten.





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